Für Verluste einer ausländischen Betriebsstätte einer
inländischen GmbH, die bei dieser auf der Grundlage des
§ 2a Abs. 3 Satz 1 EStG
1990/1997 einkommensmindernd berücksichtigt worden
sind, kommt eine Nachversteuerung nach Maßgabe von § 2a Abs. 3, 4
und § 52 Abs. 3 Sätze 3, 5
EStG
1997 in der Fassung des StBereinG 1999 in Betracht, wenn
die Betriebsstätte mit Vertrag vom zum
veräußert wird. Die Neuregelungen des StBereinG 1999
wirken hier nicht in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise zurück,
da dieses Gesetz am (und damit vor dem Übertragungszeitpunkt
) im Bundesgesetzblatt verkündet worden
ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 744 Nr. 5 AAAAD-15424