Verwertung des Kaufangebots zum Nutzen der eigenen
wirtschaftlichen Interessen
Leitsatz
Nach dem in
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7
GrEStG enthaltenen ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal der
Verwertung des Kaufangebots zum Nutzen der eigenen wirtschaftlichen Interessen
ist die Möglichkeit zu verstehen, bei der Weitergabe des Grundstücks
unter Ausnutzung der Rechtsstellung als Benennungsberechtigter wirtschaftliche
Vorteile aus dem Handel mit einem Grundstück zu ziehen. Die
dem Benennungsberechtigten vertraglich eingeräumte uneingeschränkte
Möglichkeit, das Grundstück zu seinem Vorteil weiterzugeben,
indiziert grundsätzlich ein Handeln in Verfolgung eigener wirtschaftlicher
Interessen. Der Benennungsberechtigte trägt für einen diese
Indizwirkung ausschließenden Sachverhalt die
Feststellungslast. Diese Indizwirkung kommt jedoch Sachverhalten
nicht zu, in denen sich das wirtschaftliche Interesse des
benennungsberechtigten Grundpfandrechtsgläubigers von vornherein auf einen
Mittelzufluss beim Schuldner zur Bedienung eines möglichst großen
Teils ausstehender Darlehensverbindlichkeiten
beschränkt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 788 Nr. 5 UAAAD-15426