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BFH Urteil v. - II R 24/07

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1

Verwertung des Kaufangebots zum Nutzen der eigenen wirtschaftlichen Interessen

Leitsatz

Nach dem in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 GrEStG enthaltenen ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal der Verwertung des Kaufangebots zum Nutzen der eigenen wirtschaftlichen Interessen ist die Möglichkeit zu verstehen, bei der Weitergabe des Grundstücks unter Ausnutzung der Rechtsstellung als Benennungsberechtigter wirtschaftliche Vorteile aus dem Handel mit einem Grundstück zu ziehen.
Die dem Benennungsberechtigten vertraglich eingeräumte uneingeschränkte Möglichkeit, das Grundstück zu seinem Vorteil weiterzugeben, indiziert grundsätzlich ein Handeln in Verfolgung eigener wirtschaftlicher Interessen. Der Benennungsberechtigte trägt für einen diese Indizwirkung ausschließenden Sachverhalt die Feststellungslast.
Diese Indizwirkung kommt jedoch Sachverhalten nicht zu, in denen sich das wirtschaftliche Interesse des benennungsberechtigten Grundpfandrechtsgläubigers von vornherein auf einen Mittelzufluss beim Schuldner zur Bedienung eines möglichst großen Teils ausstehender Darlehensverbindlichkeiten beschränkt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 788 Nr. 5
UAAAD-15426

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