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BFH Urteil v. - VII R 47/07 BStBl 2009 II S. 509

Gesetze: AO § 30aAO § 154 Abs. 2AO § 194 Abs. 3

Bankgeheimnis; bankinternes Aufwandskonto kein legitimationsgeprüftes Konto; hinreichende Veranlassung einer Kontrollmitteilung; Rasterfahndung; Bankenprüfung; Ermittlungsbefugnis

Leitsatz

1. Kontrollmitteilungen aus Anlass von Bankenprüfungen sind, wenn keine legitimationsgeprüften Konten oder Depots betroffen sind, nach § 194 Abs. 3 AO grundsätzlich ohne besonderen Anlass zulässig. Aus § 30a Abs. 1 AO ergibt sich keine weitergehende Auswertungsbeschränkung „im Bankenbereich”.

2. Ein bankinternes Aufwandskonto ist kein legitimationsgeprüftes Konto i.S. des § 154 Abs. 2 AO. Buchungsbelege zu diesem Konto, die ein legitimationsgeprüftes Konto oder Depot betreffen, fallen gleichwohl unter den Schutz des § 30a Abs. 3 Satz 2 AO, weil sie notwendigerweise auch zu diesem Kundenkonto gehören.

3. § 30a Abs. 3 AO entfaltet auch im Rahmen nicht strafrechtlich veranlasster, typisch steuerrechtlicher Ermittlungen zur Gewinnung von Prüfmaterial für die Veranlagung keine „Sperrwirkung”, wenn ein hinreichender Anlass für die Kontrollmitteilung besteht (Abgrenzung zum , BFH/NV 1998, 424).

4. „Hinreichend veranlasst” ist eine Kontrollmitteilung dann, wenn das zu prüfende Bankgeschäft Auffälligkeiten aufweist, die es aus dem Kreis der alltäglichen und banküblichen Geschäfte hervorheben oder eine für Steuerhinterziehung besonders anfällige Art der Geschäftsabwicklung erkennen lassen, die —mehr als es bei Kapitaleinkünften aus bei Banken geführten Konten und Depots stets zu besorgen ist— dazu verlockt, solche Einkünfte dem FA zu verschweigen, wenn also eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der Entdeckung unbekannter Steuerfälle besteht.

5. Der hinreichende Anlass für die „Nachprüfung der steuerlichen Verhältnisse” muss sich anhand der konkreten Ermittlungen im Einzelfall und der in vergleichbaren Prüfsituationen gewonnenen verallgemeinerungsfähigen Erkenntnisse nachvollziehbar ergeben.

Fundstelle(n):
BStBl 2009 II Seite 509
AO-StB 2009 S. 135 Nr. 5
AO-StB 2009 S. 141 Nr. 5
BB 2009 S. 1054 Nr. 20
BB 2009 S. 635 Nr. 13
BFH/NV 2009 S. 808 Nr. 5
BFH/PR 2009 S. 241 Nr. 6
BStBl II 2009 S. 509 Nr. 13
DStRE 2009 S. 451 Nr. 7
DStZ 2009 S. 343 Nr. 10
GStB 2009 S. 17 Nr. 5
HFR 2009 S. 437 Nr. 5
KÖSDI 2009 S. 16431 Nr. 4
KÖSDI 2009 S. 16431 Nr. 4
NJW 2009 S. 1437 Nr. 20
NWB-Eilnachricht Nr. 13/2009 S. 910
SJ 2009 S. 12 Nr. 7
StB 2009 S. 142 Nr. 5
StBW 2009 S. 6 Nr. 7
StBp. 2013 S. 173 Nr. 6
StBp. 2013 S. 173 Nr. 6
StC 2009 S. 14 Nr. 6
StuB-Bilanzreport Nr. 7/2009 S. 283
WPg 2009 S. 490 Nr. 9
WPg 2009 S. 512 Nr. 9
ZIP 2009 S. 856 Nr. 18
MAAAD-15446

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