Bankgeheimnis; bankinternes Aufwandskonto kein
legitimationsgeprüftes Konto; hinreichende Veranlassung einer
Kontrollmitteilung; Rasterfahndung; Bankenprüfung;
Ermittlungsbefugnis
Leitsatz
1. Kontrollmitteilungen aus Anlass
von Bankenprüfungen sind, wenn keine legitimationsgeprüften Konten
oder Depots betroffen sind, nach
§ 194 Abs. 3
AO grundsätzlich ohne besonderen Anlass
zulässig. Aus
§ 30a Abs. 1
AO ergibt sich keine weitergehende
Auswertungsbeschränkung „im Bankenbereich”.
2. Ein bankinternes Aufwandskonto ist
kein legitimationsgeprüftes Konto i.S. des
§ 154 Abs. 2
AO. Buchungsbelege zu diesem Konto, die ein
legitimationsgeprüftes Konto oder Depot betreffen, fallen gleichwohl unter
den Schutz des
§ 30a
Abs. 3 Satz 2 AO, weil sie notwendigerweise auch
zu diesem Kundenkonto gehören.
3.
§ 30a Abs. 3
AO entfaltet auch im Rahmen nicht strafrechtlich
veranlasster, typisch steuerrechtlicher Ermittlungen zur Gewinnung von
Prüfmaterial für die Veranlagung keine „Sperrwirkung”,
wenn ein hinreichender Anlass für die Kontrollmitteilung besteht
(Abgrenzung zum
,
BFH/NV 1998,
424).
4. „Hinreichend
veranlasst” ist eine Kontrollmitteilung dann, wenn das zu prüfende
Bankgeschäft Auffälligkeiten aufweist, die es aus dem Kreis der
alltäglichen und banküblichen Geschäfte hervorheben oder eine
für Steuerhinterziehung besonders anfällige Art der
Geschäftsabwicklung erkennen lassen, die —mehr als es bei
Kapitaleinkünften aus bei Banken geführten Konten und Depots stets zu
besorgen ist— dazu verlockt, solche Einkünfte dem FA zu
verschweigen, wenn also eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der Entdeckung
unbekannter Steuerfälle besteht.
5. Der hinreichende Anlass für
die „Nachprüfung der steuerlichen Verhältnisse” muss
sich anhand der konkreten Ermittlungen im Einzelfall und der in vergleichbaren
Prüfsituationen gewonnenen verallgemeinerungsfähigen Erkenntnisse
nachvollziehbar ergeben.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 2009 II Seite 509 AO-StB 2009 S. 135 Nr. 5 AO-StB 2009 S. 141 Nr. 5 BB 2009 S. 1054 Nr. 20 BB 2009 S. 635 Nr. 13 BFH/NV 2009 S. 808 Nr. 5 BFH/PR 2009 S. 241 Nr. 6 BStBl II 2009 S. 509 Nr. 13 DStRE 2009 S. 451 Nr. 7 DStZ 2009 S. 343 Nr. 10 GStB 2009 S. 17 Nr. 5 HFR 2009 S. 437 Nr. 5 KÖSDI 2009 S. 16431 Nr. 4 KÖSDI 2009 S. 16431 Nr. 4 NJW 2009 S. 1437 Nr. 20 NWB-Eilnachricht Nr. 13/2009 S. 910 SJ 2009 S. 12 Nr. 7 StB 2009 S. 142 Nr. 5 StBW 2009 S. 6 Nr. 7 StBp. 2013 S. 173 Nr. 6 StBp. 2013 S. 173 Nr. 6 StC 2009 S. 14 Nr. 6 StuB-Bilanzreport Nr. 7/2009 S. 283 WPg 2009 S. 490 Nr. 9 WPg 2009 S. 512 Nr. 9 ZIP 2009 S. 856 Nr. 18 MAAAD-15446