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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - II 255/2005

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 10 lit. b

Regelsteuersatz für Beförderungsleistungen

Leitsatz

Die Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe b) UStG sind dann gegeben, wenn die Beförderungen innerhalb einer politischen Gemeinde erfolgen und weniger als 50 km betragen.

Fundstelle(n):
XAAAD-15798

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