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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 7 K 377/2007

Gesetze: EStG § 7g, EStG § 7g Abs. 3

Zwei Standorte eines Busunternehmens bilden einen Betrieb i. S. d. § 7g EStG

Leitsatz

Bei zwei Standorten eines Busunternehmens kann es sich um zwei mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattete Teilbetriebe handeln; die Standorte bilden aber einen Betrieb i. S. d. § 7g Abs. 3 EStG.

Fundstelle(n):
AAAAD-15800

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