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BGH Beschluss v. - VII ZB 76/07

Gesetze: ZPO § 251; ZPO § 278 Abs. 2; ZPO § 522 Abs. 1; ZPO § 574 Abs. 2

Leitsatz

a) Ein als besondere Ausgestaltung des gerichtlichen Güteverfahrens durchgeführtes Mediationsverfahren hemmt nicht den Lauf der Berufungsbegründungsfrist.

b) Die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist durch den Mediationsrichter ist unwirksam, wenn sie nach Ablauf der Begründungsfrist erfolgt ist und bis dahin kein Verlängerungsantrag gestellt worden war.

c) Der in einem gerichtlichen Informationsblatt zur Mediation erteilte Hinweis.

Fundstelle(n):
NJW 2009 S. 1149 Nr. 16
HAAAD-15974

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