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BFH Urteil v. - X R 59/06

Gesetze: EStG § 32b Abs. 1 Nr. 1, GG Art. 3

Progressionsvorbehalt bei Krankengeld einer gesetzlichen Krankenversicherung; § 32b Abs. 1 Nr. 1b EStG verstößt nicht gegen Art. 3 GG

Leitsatz

Dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG unterliegt (nur) das von einer gesetzlichen Krankenkasse gezahlte Krankengeld. Das gilt unabhängig davon, ob der Krankengeldberechtigte in dieser Krankenkasse freiwillig versichert oder pflichtversichert ist.
Die Einbeziehung des Krankengeldes lediglich gesetzlicher Krankenkassen verstößt nicht gegen Art. 3 GG. Dies gilt sowohl für die Einbeziehung des von einem freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten, selbständig Erwerbstätigen bezogenen Krankengeldes als auch für die gleichzeitige Nichteinbeziehung des Krankengeldes aus einer privaten Krankenversicherung.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 739 Nr. 5
EStB 2009 S. 164 Nr. 5
StBW 2009 S. 6 Nr. 8
LAAAD-15990

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