Progressionsvorbehalt bei Krankengeld einer gesetzlichen
Krankenversicherung;
§ 32b Abs. 1 Nr. 1b
EStG verstößt nicht gegen
Art. 3 GG
Leitsatz
Dem Progressionsvorbehalt gemäß
§ 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG
unterliegt (nur) das von einer gesetzlichen Krankenkasse gezahlte Krankengeld.
Das gilt unabhängig davon, ob der Krankengeldberechtigte in dieser
Krankenkasse freiwillig versichert oder pflichtversichert
ist. Die Einbeziehung des Krankengeldes lediglich gesetzlicher
Krankenkassen verstößt nicht gegen
Art. 3
GG. Dies gilt sowohl für die Einbeziehung des von
einem freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten,
selbständig Erwerbstätigen bezogenen Krankengeldes als auch für
die gleichzeitige Nichteinbeziehung des Krankengeldes aus einer privaten
Krankenversicherung.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 739 Nr. 5 EStB 2009 S. 164 Nr. 5 StBW 2009 S. 6 Nr. 8 LAAAD-15990