Ergehen eines auf 0 € lautenden Körperschaftsteuerbescheids
im Insolvenzverfahren; erstmalige gesonderte Feststellung eines verbleibenden
Verlustvortrags
Leitsatz
1. Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze
und zur Reform der Unternehmensbesteuerung vom darf das Finanzamt im
laufenden Insolvenzverfahren einen auf 0 € lautenden
Körperschaftsteuerbescheid erlassen, der einen Besteuerungszeitraum vor
Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrifft.
§ 251 Abs. 2 AO und
§ 87 InsO stehen dem nicht
entgegen. 2. Eine Steuerfestsetzung auf 0 € ist nicht zugleich
mit der Feststellung eines Ausschlusses eines Erstattungsanspruchs verbunden.
Ein Erstattungsanspruch kann sich allein auf der Grundlage eines
Abrechnungsverfahrens ergeben. 3. Das Interesse eines
Insolvenzverwalters, im Rahmen seiner Amtsführung nicht mit
steuerrechtlichen Prüfungsobliegenheiten konfrontiert zu werden, wird
durch
§ 251 Abs. 2 Satz 1
AO,
§ 87 InsO nicht geschützt; es
ist nicht spezifisch dem Insolvenzverfahren
zuzuweisen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): AO-StB 2009 S. 163 Nr. 6 BFH/NV 2009 S. 719 Nr. 5 HFR 2009 S. 752 Nr. 8 NAAAD-15998