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BFH Urteil v. - I R 41/07

Gesetze: AO § 251 Abs. 2, KStG § 47 Abs. 2, KStG § 8 Abs. 1, InsO § 87, EStG § 10d

Ergehen eines auf 0 € lautenden Körperschaftsteuerbescheids im Insolvenzverfahren; erstmalige gesonderte Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags

Leitsatz

1. Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung vom darf das Finanzamt im laufenden Insolvenzverfahren einen auf 0 € lautenden Körperschaftsteuerbescheid erlassen, der einen Besteuerungszeitraum vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrifft. § 251 Abs. 2 AO und § 87 InsO stehen dem nicht entgegen.
2. Eine Steuerfestsetzung auf 0 € ist nicht zugleich mit der Feststellung eines Ausschlusses eines Erstattungsanspruchs verbunden. Ein Erstattungsanspruch kann sich allein auf der Grundlage eines Abrechnungsverfahrens ergeben.
3. Das Interesse eines Insolvenzverwalters, im Rahmen seiner Amtsführung nicht mit steuerrechtlichen Prüfungsobliegenheiten konfrontiert zu werden, wird durch § 251 Abs. 2 Satz 1 AO, § 87 InsO nicht geschützt; es ist nicht spezifisch dem Insolvenzverfahren zuzuweisen.

Fundstelle(n):
AO-StB 2009 S. 163 Nr. 6
BFH/NV 2009 S. 719 Nr. 5
HFR 2009 S. 752 Nr. 8
NAAAD-15998

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