Voraussetzung für die Gewährung eines Freibetrags im
Zusammenhang mit einer Grundstücksentnahme oder
Grundstücksveräußerung zur Abfindung weichender Erben
Leitsatz
Bei Veräußerung oder
Entnahme von Grundstücken zur Abfindung weichender Erben kann der
Freibetrag nach
§ 14a Abs. 4
EStG nur gewährt werden, wenn der Hof bis zum
Eintritt der Hoferbfolge noch als leistungsfähiger und ertragbringender
Betrieb fortexistiert. Der Betrieb muss für den Hoferben eine
selbständige Nahrungsquelle im Sinne der Sicherung des allgemeinen
Lebensunterhaltes darstellen können. Nach der
Einkommensgrenze in
§ 14a Abs. 4 Satz 2 Nr. 2
EStG kommt die Gewährung des Freibetrags nur bei
Kleinbetrieben in Betracht. Da derartige Kleinbetriebe sehr häufig nur im
Nebenerwerb betrieben werden, ist in diesem Fall die Hofeigenschaft auch dann
noch zu bejahen, wenn der Betrieb jedenfalls einen wesentlichen Teil zum
Lebensunterhalt des Hoferben
beiträgt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 763 Nr. 5 FAAAD-16001