Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IV R 6/06

Gesetze: EStG § 14a Abs. 4, HöfeO § 12, BGB § 2312

Voraussetzung für die Gewährung eines Freibetrags im Zusammenhang mit einer Grundstücksentnahme oder Grundstücksveräußerung zur Abfindung weichender Erben

Leitsatz

Bei Veräußerung oder Entnahme von Grundstücken zur Abfindung weichender Erben kann der Freibetrag nach § 14a Abs. 4 EStG nur gewährt werden, wenn der Hof bis zum Eintritt der Hoferbfolge noch als leistungsfähiger und ertragbringender Betrieb fortexistiert. Der Betrieb muss für den Hoferben eine selbständige Nahrungsquelle im Sinne der Sicherung des allgemeinen Lebensunterhaltes darstellen können.
Nach der Einkommensgrenze in § 14a Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 EStG kommt die Gewährung des Freibetrags nur bei Kleinbetrieben in Betracht. Da derartige Kleinbetriebe sehr häufig nur im Nebenerwerb betrieben werden, ist in diesem Fall die Hofeigenschaft auch dann noch zu bejahen, wenn der Betrieb jedenfalls einen wesentlichen Teil zum Lebensunterhalt des Hoferben beiträgt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 763 Nr. 5
FAAAD-16001

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank