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BFH Urteil v. - IV R 79/06

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Erbbaurechtsverhältnis begründet eine sonstige Nutzungsüberlassung im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG

Leitsatz

Ein Erbbaurechtsverhältnis begründet eine Nutzungsüberlassung im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, so dass die Erbbauzinsen und der entschädigungslose Übergang des Gebäudes nach Beendigung des Erbbaurechts als Vergütungen für die Nutzungsüberlassung den Sonderbetriebseinnahmen des (mit dem Erbbaurecht belasteten) Mitunternehmers zuzurechnen sind.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 730 Nr. 5
PAAAD-16002

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