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Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes ab 2009
Bezug:
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird das (BStBl 2004 I S. 717) wie folgt geändert:
Der Betreff des BMF-Schreibens wird wie folgt gefasst:
„Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes ab 2009”.
Im gesamten Text wird der Fettdruck aufgehoben.
Der Einleitungssatz wird wie folgt gefasst:
„Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl 1994 I S. 406, BStBl 1994 I S. 237), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl 2009 I S. 451, BStBl 2009 I S. 501 ) – VermBG – auf ab 2009 angelegte vermögenswirksame Leistungen wie folgt Stellung genommen: ”
Abschnitt 1 Abs. 6 Nr. 3 wird wie folgt gefasst:
3.„Personen, die ein freiwilliges soziales oder freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder einen Freiwilligendienst im Sinne des Beschluss...