Nachträgliche Bildung einer Rückstellung für die
zukünftigen Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen durch
Bilanzänderung
Leitsatz
Ist in der vor Ergehen des
die Bildung einer
Rückstellung für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen unterlassen worden, kann die Passivierung der
Rückstellung bei Vorliegen der Voraussetzungen der Bilanzänderung
nach
§ 4 Abs. 2
Satz 2 EStG nachgeholt werden. Eine unklare Rechtslage im
Sinne dieser Vorschrift kann auch gegeben sein, wenn keine divergierenden
finanzgerichtlichen Entscheidungen ergangen
sind.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 746 Nr. 5 StuB-Bilanzreport Nr. 13/2009 S. 508 JAAAD-17952