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BFH Urteil v. - IV R 16/06

Gesetze: EStG § 13 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 52 Abs. 15, FGO § 48

Keine kraft Gesetzes zur Vertretung berufene Geschäftsführer bei Bruchteilsgemeinschaft und Erbengemeinschaft; Belehrung der Feststellungsbeteiligten über die Klagebefugnis; steuerfreie Entnahme oder Veräußerung einer zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörende Wohnung

Leitsatz

Für die Anwendung der Nutzungswertbesteuerung war die Nutzung der Wohnung im Veranlagungszeitraum 1986 maßgebend. Die Nutzungswertbesteuerung konnte dem entsprechend für eine solche, dem Grunde nach begünstigte Wohnung wieder einsetzen, wenn die Voraussetzungen dafür zwar infolge einer Nutzungsänderung zeitweise nicht vorlagen, anschließend jedoch durch eine weitere Nutzungsänderung bis spätestens zum wieder eingetreten waren.
Das Wahlrecht, die Nutzungswertbesteuerung abzuwählen, hing davon ab, ob für die im Veranlagungszeitraum 1986 nach dem Nutzungswert besteuerte Wohnung in dem Zeitraum bis zum irgendwann noch einmal ein Nutzungswert anzusetzen war. In dem entsprechenden Zeitraum bestand daher die Möglichkeit zur steuerfreien Entnahme oder Veräußerung.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 783 Nr. 5
SAAAD-17962

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