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BAG Urteil v. - 1 AZR 767/07

Gesetze: SprAuG § 28 Abs. 1; SprAuG § 28 Abs. 2 S. 1; BetrVG § 77 Abs. 4 S. 1; BetrVG § 112 Abs. 1 S. 2

Leitsatz

Sprecherausschuss und Arbeitgeber können durch eine Vereinbarung nach § 28 Abs. 2 Satz 1 SprAuG die unmittelbare und zwingende Wirkung einer von ihnen gemäß § 28 Abs. 1 SprAuG vereinbarten Richtlinie für die Arbeitsverhältnisse der leitenden Angestellten herbeiführen. Der hierauf gerichtete gemeinsame Wille muss sich aus der geschlossenen Vereinbarung deutlich und zweifelsfrei ergeben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2009 S. 949 Nr. 18
DB 2009 S. 967 Nr. 18
ZIP 2009 S. 1244 Nr. 25
QAAAD-18310

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