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BSG Urteil v. - B 3 KN 4/08 KR R

Gesetze: SGB V § 39 Abs 1; SGB V § 109 Abs 4 S 2; SGB V § 109 Abs 4 S 3; SGB V § 112 Abs 2; SGB V § 275 Abs 1 Nr 1; SGB V § 275 Abs 1c; KHG § 17c; SGG § 54 Abs 5; SGG § 103 S 1; SGG F: § 106a

Leitsatz

Ein Gericht darf in einem Abrechnungsstreit zwischen Krankenhaus und Krankenkasse nur dann für das Krankenhaus nachteilige Schlüsse aus der Nichtvorlage der Behandlungsunterlagen ziehen, wenn sich aus den gesamten Umständen ergibt, dass die Vorlage dieser Unterlagen endgültig verweigert worden ist.

Fundstelle(n):
OAAAD-18354

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