Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - IX ZR 85/06

Gesetze: ZPO § 805; BGB § 362 Abs. 2

Leitsatz

Leistet ein Schuldner in anfechtbarer Weise an einen vom Gläubiger mit dem Empfang der Leistung beauftragten Dritten, ist der Gläubiger zur Rückgewähr der Leistung verpflichtet.

Fundstelle(n):
BB 2009 S. 922 Nr. 18
WM 2009 S. 811 Nr. 17
ZIP 2009 S. 726 Nr. 15
JAAAD-18402

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank