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BFH Urteil v. - X R 45/05

Gesetze: EStG § 10 Abs. 3

Keine Kürzung des Vorwegabzugs bei Zusage einer Altersversorgung an mehrere Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Leitsatz

Hat eine GmbH mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern eine Altersversorgung zugesagt, kann diesen der Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG gleichwohl ungekürzt zustehen. Der den Grundhöchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3 Nr. 1 EStG ergänzende Vorwegabzug soll nämlich solche Steuerpflichtige begünstigen, die ihre Beträge zur Altersversorgung in voller Höhe selbst aufbringen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 935 Nr. 6
HFR 2009 S. 663 Nr. 7
ZAAAD-18466

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