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BFH Beschluss v. - I B 163/08

Gesetze: AO § 118, AO § 193 Abs. 1, GG Art. 2, GG Art. 20, FGO § 115 Abs. 2

Mitteilung des Außenprüfers über den Beginn einer Außenprüfung an Amtsstelle vor dem in der Prüfungsanordnung bezeichneten Zeitpunkt kein Verwaltungsakt

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
SAAAD-18477

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