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BFH Urteil v. - VI R 20/05

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1

Rechtswidrigkeit eines Haftungsbescheids für die Auszahlung einer Leistung aus einer vom Arbeitgeber als Versicherung für fremde Rechnung abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung

Leitsatz

1. Invaliditätszahlungen aus einer vom Arbeitgeber als Versicherung für fremde Rechnung abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung sind kein Arbeitslohn.
2. In einem Lohnsteuer-Haftungsbescheid ist der Sachkomplex zu bezeichnen, für den der Arbeitgeber die Lohnsteuer fehlerhaft einbehalten und abgeführt haben soll. Da ein solcher Bescheid, sachverhalts- und nicht wie der Einkommensteuerbescheid zeitraumbezogen ist, berichtigt er aus dem Regelungsinhalt der Lohnsteueranmeldung nur einen bestimmten Ausschnitt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 904 Nr. 6
HFR 2009 S. 674 Nr. 7
HAAAD-18501

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