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BFH Beschluss v. - IX B 191/08

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, AO § 39 Abs. 2, EigZulG § 2 Abs. 1, EigZulG § 19

Keine grundsätzliche Bedeutung von ausgelaufenes Recht betreffende Rechtsfragen (hier: Eigenheimzulage); Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
UAAAD-18514

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