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BFH Beschluss v. - IX B 23/08

Gesetze: EStG § 17, AO § 42, FGO § 115 Abs. 2

Anerkennung einer zivilrechtlich wirksamen Veräußerung von GmbH-Anteilen, wenn außer der Verlustrealisierung nach § 17 Abs. 1 EStG kein weiterer Grund für die Anteilsveräußerung erkennbar ist; Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen

Fundstelle(n):
EAAAD-18515

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