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BFH Urteil v. - IX R 60/05

Gesetze: EStG § 17, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, AO § 41 Abs. 2

Finanzierungsmaßnahmen eines Treugebers als nachträgliche Anschaffungskosten; Finanzierungsfolgenvereinbarung des Gesellschafters in Fällen der Darlehensgewährung; Auflösungsverlust i.S. von § 17 EStG

Leitsatz

Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen auch durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste, nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, insbesondere auch Darlehen des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft, die in der Krise der Gesellschaft gewährt wurden und die deshalb eigenkapitalersetzenden Charakter haben.Diese den (unmittelbaren) Gesellschafter betreffenden Grundsätze gelten auch für den Treugeber, dem die Gesellschafterstellung durch ein zivilrechtlich wirksames Treuhandverhältnis nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO steuerrechtlich zuzurechnen ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 896 Nr. 6
KÖSDI 2009 S. 16595 Nr. 8
IAAAD-18518

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