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BSG Urteil v. - B 1 KN 1/07 KR R

Gesetze: SGB V § 39 Abs 1; SGB V § 109 Abs 4 S 2; SGB V § 109 Abs 4 S 3; BGB § 615

Leitsatz

1. Ist eine Klage aus mehreren Gründen gerechtfertigt oder aus mehreren Gründen abzuweisen, so ist es Sache des Gerichts, auf welchen Grund es seine Entscheidung stützt (Fortführung von = BSGE 63, 37, 41 f = SozR 1300 § 45 Nr 34; Abgrenzung zu = SozR 4-2500 § 39 Nr 12).

2. Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse setzt insbesondere die objektive Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung des Versicherten nach allein medizinischen Erfordernissen voraus (Anschluss an = BSGE 99, 111 = SozR 4-2500 § 39 Nr 10).

Fundstelle(n):
VAAAD-18920

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