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BSG Urteil v. - B 1 KR 11/08 R

Gesetze: SGB V § 13 Abs 3 S 1 Alt 2; SGB V § 27 Abs 1 S 2 Nr 1; SGB V § 39 Abs 1; SGB V § 107 Abs 1; SGB V § 135 Abs 1; SGB V § 137c Abs 1

Leitsatz

Krankenhausbehandlung ist nicht bereits deshalb erforderlich, weil eine bestimmte Leistung nach den Regeln der ärztlichen Kunst zwar ambulant erbracht werden kann, vertragsärztlich aber mangels positiver Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet werden darf.

Fundstelle(n):
FAAAD-18921

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