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BFH Urteil v. - IV R 12/06

Gesetze: EStG § 24 Nr. 1a, AO § 179 Abs. 1, AO § 179 Abs. 2, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2, FGO § 74

Abfindung für die vorzeitige Aufhebung eines Pachtvertrags in Form einer Grundstücksübertragung und Darlehensübernahme als Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1a EStG; Vorliegen einer Mitunternehmerschaft von Ehegatten

Leitsatz

Erhält der Pächter eines Hofes für die vorzeitige Aufhebung des Pachtvertrags vom Verpächter eine Abfindung in Form der Übertragung eines Teils der gepachteten Grundstücke und Übernahme eines Darlehens, kann eine Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG auch dann vorliegen, wenn der Pächter die als Gegenleistung erhaltenen Grundstücke für die Einnahmeerzielung weiterverwenden und auch bezüglich der übrigen Pachtgrundstücke mit dem neuen Eigentümer einen Pachtvertrag abschließen kann und deshalb keine Einnahmeeinbußen erleidet.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 933 Nr. 6
DStR 2009 S. 846 Nr. 17
DStRE 2009 S. 572 Nr. 9
HFR 2009 S. 789 Nr. 8
UAAAD-19003

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