Bedingte Veräußerungsabsicht ist nicht ausreichend, wenn Drei-Objekt-Grenze nicht überschritten wird; enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Erwerb oder Bebauung und (nachfolgender) Veräußerung eines Grundstücks
Leitsatz
Die Errichtung und Veräußerung eines Gebäudes mit fünf Gewerbe- und 20 Wohneinheiten durch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist nicht allein deshalb als gewerblicher Grundstückshandel zu beurteilen, weil die Veräußerung des bebauten Grundstücks bereits ca. 24 Monate nach Erwerb des unbebauten Grundstücks erfolgte, die Gesellschafter auch an anderen Bauherrengemeinschaften beteiligt waren und beim Erwerb oder der Bebauung des Grundstücks jedenfalls eine bedingte Veräußerungsabsicht hatten.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 926 Nr. 6 EStB 2009 S. 195 Nr. 6 EAAAD-19004