Bedingte Veräußerungsabsicht ist nicht ausreichend, wenn Drei-Objekt-Grenze nicht überschritten wird; enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Erwerb oder Bebauung und (nachfolgender) Veräußerung eines Grundstücks
Leitsatz
Die Errichtung und Veräußerung eines Mehrfamilienhauses mit 13 Wohnungen durch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist nicht allein deshalb als gewerblicher Grundstückshandel zu beurteilen, weil die Veräußerung des bebauten Grundstücks an eine Erwerbergemeinschaft bereits ca. 12 Monate nach Erwerb des unbebauten Grundstücks erfolgte und die zur Baubranche gehörenden Gesellschafter beim Erwerb oder der Bebauung des Grundstücks jedenfalls eine bedingte Veräußerungsabsicht hatten.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 923 Nr. 6 EStB 2009 S. 195 Nr. 6 OAAAD-19005