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BFH Beschluss v. - IX B 139/08

Gesetze: FGO § 76 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2, AO § 39 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

Gerichtliche Hinweispflicht; Zurechnung der Afa; keine Verdrängung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften durch § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

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Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 921 Nr. 6
TAAAD-19278

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