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BFH Urteil v. - IX R 27/08

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1

Herkunft der Mittel für den Werbungskostenabzug ohne Bedeutung

Leitsatz

Erhaltungsaufwendungen für eine an die Mutter vermietete Wohnung sind nicht deshalb vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen, weil sie vom Konto der Mutter bezahlt wurden. Für den Werbungskostenabzug ist unerheblich, woher die Mittel stammen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 901 Nr. 6
EStB 2009 S. 235 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 22/2009 S. 1642
StBW 2009 S. 7 Nr. 15
UAAAD-19282

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