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BSG Urteil v. - B 6 KA 56/07 R

Gesetze: SGB V § 101 Abs 1 S 1 Nr 3; SGB V § 116; SGB X § 20 Abs 1; SGB X § 42; ÄBedarfsplRL Nr 24 S 1 Buchst b; ÄBedarfsplRL Nr 25 Abs 1 S 1

Leitsatz

1. Zu den Anforderungen an die Ermittlungen der Zulassungsgremien zu einem besonderen Versorgungsbedarf in einem Planungsbereich, der wegen Überversorgung für Neuzulassungen gesperrt ist.

2. Die berufsrechtliche Einführung einer neuen Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnung rechtfertigt allein keine Sonderbedarfszulassung eines entsprechend qualifizierten Arztes.

Fundstelle(n):
NAAAD-19293

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