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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 1 K 3467/03 B

Gesetze: EStG 1990 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b

Häusliches Arbeitszimmer ist nicht Mittelpunkt der Tätigkeit eines Schauspielers

Leitsatz

Die berufliche Tätigkeit eines Schauspielers wird maßgeblich nicht durch die im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübten Vorbereitungshandlungen, sondern durch die künstlerische Darbietung auf der Bühne oder vor Mikrofon und Kamera geprägt. Das häusliche Arbeitszimmer bildet daher nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Schauspielers.

Fundstelle(n):
WAAAD-19627

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