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FG Münster Urteil v. - 3 K 194/05 VSt

Gesetze: AO § 102, AO § 104, StPO § 53, AO § 90

Abgabenordnung:

Mitwirkungspflicht von Steuerberatern in eigener Angelegenheit

Leitsatz

1) Die Verschwiegenheitspflicht eines Steuerberaters gegenüber seinen Mandanten steht der Mitwirkungspflicht bei der Ermittlung seiner eigenen Steuerangelegenheiten grundsätzlich nicht entgegen.

2) Es bleibt dem Steuerberater unbenommen, durch organisatorische Maßnahmen an vorzulegenden bzw. zu benennenden Beweismitteln sicher zu stellen, dass die Identität seiner Mandanten und die Tatsache seiner Beratung nicht offenbar wird.

Fundstelle(n):
IAAAD-19662

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