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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 24/08

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 4a, HGB § 149 Abs. 1 Satz 1

Rückstellungen für die Betreuung von Versicherungsverträgen

Leitsatz

Erhält ein Versicherungsvertreter außer den Abschlussprovisionen gesonderte und laufende Provisionen für die Pflege des Bestandes an Versicherungsverträgen, kann er eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes selbst dann nicht bilden, wenn die Bestandspflegeprovisionen nicht kostendeckend sind (Anschluss an , EFG 2008, 931).

Fundstelle(n):
QAAAD-19681

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