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BGH Beschluss v. - IX ZB 193/08

Gesetze: InsO § 6; InsO § 7; ZPO § 321a; ZPO § 574 Abs. 1; ZPO § 574 Abs. 3; EGInsO Art. 103

Leitsatz

Die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde ist nicht bindend, wenn das Beschwerdegericht bei seiner ursprünglichen Entscheidung irrtümlich davon ausgegangen ist, die Rechtsbeschwerde sei schon nach dem Gesetz statthaft.

Fundstelle(n):
NJW-RR 2009 S. 1349 Nr. 19
WM 2009 S. 1058 Nr. 22
LAAAD-20402

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