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BGH Urteil v. - IX ZR 85/07

Gesetze: InsO § 133 Abs. 1

Leitsatz

a) Überträgt der Gründer eines Unternehmens der finanzierenden Bank nahezu das gesamte Vermögen zur Sicherung ihrer Kredite, handelt er auch dann nicht mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, wenn seine Hoffnung, die Gründung werde erfolgreich sein, objektiv unberechtigt ist.

b) Die von der Rechtsprechung für die anfechtungsrechtliche Beurteilung von Sanierungskrediten entwickelten Grundsätze sind auf die Anschubfinanzierung von neu gegründeten Unternehmen nicht übertragbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2009 S. 1025 Nr. 20
DB 2009 S. 1123 Nr. 21
DStR 2009 S. 1439 Nr. 28
NJW 2009 S. 1601 Nr. 22
NWB-Eilnachricht Nr. 20/2009 S. 1472
SJ 2009 S. 38 Nr. 16
StuB-Bilanzreport Nr. 14/2009 S. 554
WM 2009 S. 905 Nr. 19
ZIP 2009 S. 922 Nr. 19
SAAAD-20417

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