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BGH Urteil v. - VII ZR 88/08

Gesetze: BGB § 249 Abs. 2

Leitsatz

Der Geschädigte kann vom Schädiger die fiktiven Kosten der Reparatur seines Pkw auch dann verlangen, wenn das Fahrzeug bei einem späteren Unfall am gleichen Karosserieteil zusätzlich beschädigt worden ist, die Reparatur des Zweitschadens zwangsläufig zur Beseitigung des Erstschadens geführt hat und der Kaskoversicherer des Geschädigten aufgrund seiner Einstandspflicht für den späteren Schaden die Reparaturkosten vollständig erstattet hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2009 S. 1030 Nr. 15
NWB-Eilnachricht Nr. 23/2009 S. 1728
BAAAD-20427

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