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BFH Beschluss v. - XI B 40/08

Gesetze: FGO § 76, FGO § 82, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 119 Nr. 3, UStG § 15 Abs. 1

Angabe des Firmennamens von juristischen Personen sowie die Bezeichnung "Geschäftspartner" kein ordnungsgemäßer Zeugenbeweis; fehlerhafte Auswertung und Würdigung eines Gutachtens kein Verfahrensfehler; Benennung eines Zeugen; Versagung des Vorsteuerabzugs

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DAAAD-20461

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