Verrechnung des Anspruchs des Insolvenzschuldners auf
Vorsteuervergütung mit Insolvenzforderung des
Finanzamts
Leitsatz
Der BFH hält daran fest, dass das Finanzamt weder durch § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO noch durch Nr. 3 dieser Vorschrift gehindert ist, gegen einen aus der Rechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters resultierenden Vorsteuervergütungsanspruch des Schuldners die Aufrechnung mit Insolvenzforderungen zu erklären, soweit sichergestellt ist, dass der Vorsteuervergütungsanspruch des Schuldners ausschließlich auf der in der Rechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters ausgewiesenen Umsatzsteuer bzw. auf anderen, ebenso vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten, Vorsteuerbeträgen beruht.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 892 Nr. 6 QAAAD-20474