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BFH Beschluss v. - VIII B 114/08

Gesetze: AO § 193 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, FGO § 102

Zulässigkeit einer Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO; Bestimmung des Steuerpflichtigen und sachlicher Umfang einer Außenprüfung liegt im Ermessen der Finanzbehörde

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 887 Nr. 6
EAAAD-20478

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