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BAG Urteil v. - 4 AZR 801/07

Gesetze: AngAVO/DWHN §§ 1 ff.; ARRG § 4; ARRG §§ 6 f.; ARRG §§ 10 ff.;; BGB §§ 305 ff.; BGB § 317; BGB § 319

Leitsatz

Die durch einen Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau nach Maßgabe des einschlägigen Arbeitsrechts-Regelungsgesetzes (ARRG) herbeigeführte Änderung von kirchlich-diakonischen Arbeitsbedingungen unterliegt lediglich der Kontrolle nach § 319 BGB auf grobe Unbilligkeit, weil die Kommission als "Dritter" iSv. § 317 Abs. 1 BGB anzusehen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
WAAAD-21003

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