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BSG Urteil v. - B 11 AL 25/07 R

Gesetze: SGB III F: § 193 Abs 2; AlhiV J: 2002 F: § 1 Abs 1; AlhiV J: 2002 F: § 1 Abs 3 Nr 6; AlhiV J: 2002 F: § 1 Abs 4

Leitsatz

Bei der Arbeitslosenhilfe ist im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung Aktienvermögen mit dem aktuellen Kurswert zu berücksichtigen. Dabei kommt es für die Beurteilung der offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit der Vermögensverwertung nicht darauf an, ob der aktuelle Kurswert niedriger ist als der Anschaffungswert (Abgrenzung zu B 7a/7 AL 84/04 R = SozR 4-4220 § 1 Nr 4).

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 37/2008 S. 3468
UAAAD-21021

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