Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - III ZR 200/08

Gesetze: BRRG § 126 Abs. 2; BeamtStG § 54 Abs. 1; GVG § 17a Abs. 5

Leitsatz

Die Vorschriften über die Schadensersatzansprüche des Dienstherrn nach den Beamtengesetzen regeln die Haftung des Beamten im Innenverhältnis abschließend und lassen den Rückgriff auf die Vorschriften des allgemeinen Rechts, insbesondere auch auf die deliktsrechtlichen Anspruchsgrundlagen des bürgerlichen Rechts nicht zu. Zur Entscheidung über diese Ansprüche sind gemäß § 126 Abs. 2 BRRG bzw. § 54 Abs. 1 BeamtStG die Verwaltungsgerichte berufen (im Anschluss an BVerwG NVwZ 1999, 77; 1996, 182).

Fundstelle(n):
MAAAD-21041

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank