Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes
Leitsatz
Die teilweise Nutzung eines gemischt genutzten Gebäudes zu privaten Wohnzwecken begründet keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten des Gebäudes, wenn die Umsätze aus der unternehmerischen Nutzung steuerfrei sind. Die unentgeltliche Nutzung eines unternehmerischen Gegenstands für den privaten Bedarf führt nur unter der Voraussetzung zu einem "besteuerten Umsatz" im Sinne des Art. 17 Abs. 2 RL 77/388/EWG, dass der verwendete Gegenstand bei seinem Erwerb oder seiner Herstellung wegen der beabsichtigten unternehmerischen Nutzung zum Abzug der Vorsteuerbeträge berechtigt hat.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 1154 Nr. 7 HFR 2009 S. 697 Nr. 7 FAAAD-21078