Aufwendungen der Großeltern für Besuche ihres im Ausland lebenden Enkelkindes keine außergewöhnliche Belastung
Leitsatz
Aufwendungen der Großeltern für Reisen zu ihrem im Ausland bei der sorgeberechtigten Mutter lebenden Enkelkind sind nicht zwangsläufig im Sinne des § 33 EStG. Großeltern haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. Allein der Umstand, dass aus familiengerichtlicher Sicht der Umgang der Großeltern mit ihrem Enkelkind dessen Wohl dient, besagt nicht, dass deshalb dieser Umgang auch - rechtlich oder tatsächlich - zwangsläufig zu erfolgen hat und deshalb eine nicht disponible Einkommensverwendung nach sich zieht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 1111 Nr. 7 BFH/PR 2009 S. 295 Nr. 8 EStB 2009 S. 235 Nr. 7 HFR 2009 S. 784 Nr. 8 JAAAD-21094