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BFH Beschluss v. - VII B 106/08

Gesetze: AO § 130 Abs. 2, AO § 37 Abs. 2, AO § 226, FGO § 115 Abs. 2, BGB § 818 Abs. 3

Vertrauensschutz nach § 130 Abs. 2 AO betrifft nur den Erstattungsanspruch aus einem Steuerbescheid nicht das Recht des Zessionars einen ausgezahlten Betrag behalten zu dürfen; keine Anwendung der Entreicherungseinrede nach § 818 Abs. 3 BGB auf den Rückforderungsanspruch nach § 37 AO

Fundstelle(n):
TAAAD-21095

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