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BFH Beschluss v. - VII B 235/08

Gesetze: AO § 249, AO § 254 Abs. 1, ZPO § 757, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

Vollstreckung von Steuerforderungen auch bei Verlust der Steuerakten beim Finanzamt

Leitsatz

Im Vollstreckungsverfahren nach der AO besteht keine dem § 757 ZPO entsprechende Verpflichtung zur Vorlage eines Titels.
Die Vollstreckungsvoraussetzungen der §§ 249, 251 ff. AO können auch dann erfüllt sein, wenn die Existenz der der Vollstreckung zugrunde liegenden Steuerbescheide - einschließlich der darin enthaltenen Leistungsgebote - durch die wirksame Zustellung und durch den Inhalt der Vollstreckungsakten hinreichend belegt sind. Das gilt auch, wenn die Steuerbescheide nicht mehr auffindbar sind.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1077 Nr. 7
XAAAD-21098

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