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OFD Koblenz - Kurzinfo Bedarfsbewertung St 3_2009K036 - S 3014b A - St 35 5

Berücksichtigung eines unentgeltlichen Nutzungsrechts beim Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Anwendung des(BStBl 2004 II)

Bezug:

Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat mit Erlass (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder) vom bestimmt:

„Der im Anschluss an das (BStBl 2004 II S. 179) entschieden, dass die Berücksichtigung einer Belastung einem (teil-)unentgeltlichen Nutzungsrecht im Rahmen des Nachweises eines niedrigeren Werts nach § 146 Abs. 7 BewG a. F. nicht zur Feststellung eines niedrigeren Grundbesitzwerts kann.

Mit der amtlichen Veröffentlichung des werden Erlasse vom (BStBl 2004 I S. 272), nach denen die Rechtsgrundsatze des nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden Übereinstimmung mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder aufgehoben.”

Die Grundsätze in der o. a. Entscheidung des II R 71/05), nach der für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts auf die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens (§ 68, § 176 BewG) abzustellen ist, gelten auch bei der Anwendung des § 138 Abs. 4 BewG.

Obwohl § 198 BewG, der den Verkehrswertnachweis für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens für Feststellung...

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