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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 40/08 EFG 2009 S. 1137 Nr. 14

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 13 Nr. 1, GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1

Voraussetzungen der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs im Sinne von § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Leitsatz

Eine Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs im Sinne von § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG liegt nicht vor, wenn der Aufhebungsvertrag zum ursprünglichen Grundstückskaufvertrag und der nachfolgende Kaufvertrag mit einem der ursprünglichen Erwerber in zwei aufeinander folgenden notariellen Urkunden erfolgen und der Erwerber ein wirtschaftliches Interesse am Zustandekommen des zweiten Kaufvertrages hat.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 1136 Nr. 18
EFG 2009 S. 1137 Nr. 14
JAAAD-21590

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