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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 140/07

Gesetze: VO (EWG) Nr. 1719/2005 Anhang 3 KN-Code 32041900

Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung

Leitsatz

Eine Zubereitung von Betacaroten, die überwiegend andere Substanzen enthält, genießt nicht Zollfreiheit nach der Liste P der von der WHO vergebenen Freinamen für pharmazeutische Stoffe.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
RAAAD-21596

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