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BAG Urteil v. - 9 AZR 677/07

Gesetze: GG Art. 9 Abs. 3; TVG § 3 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 3; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 256 Abs. 1; ZPO § 308 Abs. 1; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 4; TV ATZ für die Zeitschriftenverlage in Bayern vom § 2; TV ATZ für die Zeitschriftenverlage in Bayern vom § 3; TV ATZ für die Zeitschriftenverlage in Bayern vom § 6

Leitsatz

Der TV ATZ gestattet den tarifgebundenen Arbeitsvertragsparteien nicht, untertarifliche Aufstockungszahlungen zu vereinbaren.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2009 S. 1474 Nr. 27
XAAAD-21675

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